Die Pflegeversicherung gewährt für alle Pflegestufen Zuschüsse bis zu € 4000,-. Nach § 40 SGB XI 'Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen' werden Treppenlifte, Hubbühnen oder Senkrechtaufzüge bezuschusst.
Bei verunfallten Personen kann es sein, dass der Treppenlift. die Hubbühne oder der Senkrechtaufzug komplett finanziert wird.
In allen Fällen gilt immer: Zuschüsse müssen vor dem Kauf des Liftes beantragt werden!!
Soll der Lift in einem von anderen Mietparteien mitgenutztem Treppenhaus eingebaut werden, muss die Mieterversammlung einstimmig zustimmen. In einigen Fällen übernimmt der Vermieter sogar die Kosten (Barrierefreies Wohnen) und erhöht die Mieten im gesetzlich zugelassenen Rahmen.
Wir der Lift auf eine Treppe in der Mietwohnung installiert, ist nur die Genehmigung des Vermieters einzuholen.
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