Zuschüsse

Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt!
Kopfbild
Tel.:
Fax:
E-Mail:
+49 (0)7121 677324
+49 (0)7121 68579
info@pro-mobil.de

Wer gibt Zuschüsse in welchem Fall?

  • Pflegebedürftige Personen erhalten ihre Zuschüsse von der Pflegeversicherung
  • Verunfallte Personen erhalten ihre Zuschüsse von der Berufsgenossenschaft, dem Versorgungsamt oder bei Fremdverschulden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

 

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Pflegeversicherung gewährt für alle Pflegestufen Zuschüsse bis zu € 4000,-. Nach § 40 SGB XI 'Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen' werden Treppenlifte, Hubbühnen oder Senkrechtaufzüge bezuschusst.

Bei verunfallten Personen kann es sein, dass der Treppenlift. die Hubbühne oder der Senkrechtaufzug komplett finanziert wird.

In allen Fällen gilt immer: Zuschüsse müssen vor dem Kauf des Liftes beantragt werden!!

 

Ich wohne zur Miete. Kann ich einen Lift einbauen lassen?

Soll der Lift in einem von anderen Mietparteien mitgenutztem Treppenhaus eingebaut werden, muss die Mieterversammlung einstimmig zustimmen. In einigen Fällen übernimmt der Vermieter sogar die Kosten (Barrierefreies Wohnen) und erhöht die Mieten im gesetzlich zugelassenen Rahmen.

Wir der Lift auf eine Treppe in der Mietwohnung installiert, ist nur die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

 

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns unter 07121/677324 an, werden unser Bestes tun, ihre Fragen schnell und korrekt zu beantworten!

Kontakt

Pro Mobil Liftsysteme GmbH
Oberer Haldenweg 5
72827 Wannweil


Telefon: +49 (0)7121 677324
Fax: +49 (0)7121 68579
E-Mail: info@pro-mobil.de

Öffnungszeiten

Montag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Links

 
© Pro Mobil Liftsysteme GmbH 2024